Insolvenzrecht

Unsere auf Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie in allen Rechtsfragen, die sich in der Krise oder Insolvenz von Unternehmen bzw. Privatpersonen stellen. 

Schwerpunkte unserer Beratung und Vertretung sind:

  • Beratung zur Vermeidung der Insolvenz des Unternehmens sowie zur Vermeidung der persönlichen Haftung und Strafbarkeit der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats, der Gesellschafter und auch der Gläubiger in der Krise des Unternehmens
  • Beratung bei Sanierung und Verkauf des Unternehmens in der Krise bzw. beim Erwerb des insolventen Unternehmens bzw. von Unternehmensteilen vom Insolvenzverwalter
  • Vorbereitung von Insolvenzanträgen
  • Beratung bei der Vermeidung von Insolvenzgründen (z. B. durch debt-equity-swap, Patronatserklärungen, Rangrücktritt, Forderungsverzicht, Stundungen, Kapitalschnitt)
  • Erstellung von Risiko-Analysen bezüglich der Auswirkungen / Gefahren eines Insolvenzverfahrens für Gesellschafter, Geschäftsführung und Gläubiger, z. B. Klärung des Anfechtungsrisikos von Leistungen/Zahlungen des Krisenunternehmens an Gesellschafter und Dritte
  • Maßnahmen zur Sicherung der Forderungen des Gläubigers für den Fall der Insolvenz des Schuldners
  • Vertretung von Gläubigern (insb. Geltendmachung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten, Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle, Führung und Begleitung von Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter)
  • Verteidigung von Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschaftern und Gläubigern gegen Forderungen des Insolvenzverwalters
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auf dem Gebiet des internationalen Insolvenzrechts
  • Vorbereitung und Durchführung der Liquidation von Unternehmen
  • Beratung und Vertretung von Insolvenzverwaltern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche

Zudem beraten wir auch Privatpersonen bei ihrer Entschuldung – insbesondere ehemalige Gesellschafter / Geschäftsführer von insolventen Unternehmen – mit Hilfe des Verbraucher- bzw. Regelinsolvenzverfahrens nebst Restschuldbefreiungsverfahren sowie durch außergerichtliche Vergleiche und Insolvenzpläne.