Arbeitsrecht
BGH: Arbeitgeber müssen Datenkopie-Ansprüche nicht unbegrenzt erfüllen
Wenn Mitarbeitende Kopien ihrer personenbezogenen Daten fordern, verursacht das für Arbeitgeber oft einen hohen Aufwand an Personal, Zeit und Geld. Doch wie weit gehen solche Ansprüche von Arbeitnehmern? Die DSGVO ermöglichte diesen Anspruch, Arbeitsgerichte und EuGH legen ihn tendenziell sehr weit aus. Doch ein neues BGH-Urteil zeigt, dass die Übergabe ganzer Dokumente in Kopie keineswegs ganz selbstverständlich und unbegrenzt gefordert werden kann.
Lesen Sie mehr in dem aktuellen Beitrag unseres Berliner Arbeitsrechts-Partners Helge Röstermundt auf dem Personal-Portal Human Resources Manager: DSGVO: Einschränkungen des Auskunftsanspruchs bei Kopien (humanresourcesmanager.de)