Arbeitsrecht
Die Chancenkarte kommt!
Ab dem 01.06.2024 haben Personen aus Nicht-EU-Staaten die Möglichkeit, grundsätzlich für ein Jahr einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erhalten, um sich um einen Arbeitsstelle zu bemühen.
Die Chancenkarte wird nach einem Punktesystem vergeben.
Die allgemeinen Voraussetzungen sind zunächst, dass die Person eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss nach den Regeln des Herkunftslandes vorweisen kann. Zusätzlich sind Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2 erforderlich. Letztlich muss der Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts gesichert sein.
Im Anschluss daran wird geprüft, ob die Person die Vorgabe von 6 Punkten laut System erreicht.
Die Punkt werden nach Berufserfahrung, Alter, vorherigen (nicht touristischen) Aufenthalten in Deutschland, weiteren Deutsch- oder Englischkenntnissen auf höheren Leveln, Ausbildung in Engpass- oder reglementierten Berufen, Ehepartnerantrag sowie Teilanerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vergeben.
Sie als Arbeitgeber dürfen Personen mit Chancenkarte bereits in Teilzeit bis zu 20 Stunden in der Woche dauerhaft (grundsätzlich maximal ein Jahr) oder im Rahmen einer Probearbeit für maximal 2 Wochen in Vollzeit beschäftigen.
Durch die Teilzeittätigkeit kann die Person auch den geforderten gesicherten Lebensunterhalt nachweisen.
Falls Sie sich für eine dauerhafte Beschäftigung entscheiden, kommt ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel in Betracht.
Für weiterführende Informationen sprechen Sie uns gerne an.