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Funkgeräte für die Bundeswehr – HEUSSEN verteidigt Auftrag an Rohde & Schwarz vor dem OLG Düsseldorf
Die Vergabe des Auftrags zur Lieferung von Funkgeräten für das Projekt „Digitalisierung Landbasierte Operationen“ (D-LBO) an die Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG war rechtmäßig. Das hat das OLG Düsseldorf am 1.12.2023 bestandskräftig entschieden. Die sofortige Beschwerde eines Wettbewerbers gegen die Vergabe wurde verworfen.
Die Bundesrepublik Deutschland durfte den Auftrag ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens direkt an Rohde & Schwarz vergeben, um ihre wesentlichen Sicherheitsinteressen zu wahren. Damit hat das Gericht erstmals die engen Voraussetzungen der sog. Bereichsausnahme nach Art. 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom europäischen Vergaberecht bejaht, nachdem sich die Gesamtsituation für die Beschaffung eines digitalen Führungsfunks für die Bundeswehr im Zuge der Zeitenwende durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine signifikant verändert hat.
Ein Vergaberechtsteam von HEUSSEN unter Leitung von Uwe-Carsten Völlink hat Rohde & Schwarz als Beigeladene in dem Nachprüfungsverfahren sowohl vor dem Bundeskartellamt als auch dem OLG Düsseldorf vertreten. Das Team von fünf Partnerinnen und Partnern an den Standorten München, Stuttgart und Frankfurt/Main sowie weiteren erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten berät standortübergreifend öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in EU-weiten und nationalen Vergabeverfahren und vertritt sie in Nachprüfungsverfahren und Schadensersatzprozessen. Ein Schwerpunkt des Teams liegt in der Beratung und Vertretung von Unternehmen der Verteidigungsindustrie.