Corporate & Commercial
Das Thema Nachhaltigkeit nimmt Fahrt auf - Neuigkeiten zur Offenlegungs- und Taxonomieverordnung – Final Report on draft Regulatory Technical Standards (RTS) von den ESAs veröffentlicht
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben heute den Final Report on draft Regulatory Technical Standards (RTS) für Offenlegungen nach den Art. 8 Abs. 4, 9 Abs. 6 und 11 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“, „SFDR“) veröffentlicht. Die vorgenannten Artikel wurden durch Art. 25 der Verordnung (EU) 2020/852 („Taxonomieverordnung“) in die SFDR integriert. Der Final Report schließt ein vorangegangenes Konsultationsverfahren auf EU-Ebene ab und definiert u.a. die technischen Standards für bestimmte Offenlegungspflichten nach der SFDR: Zum einen die vorvertraglichen Offenlegungspflichten für Produkte nach Art. 8 und Art. 9 der SFDR, insbesondere hinsichtlich der Umweltziele Klimaschutz und Klimawandel nach Art. 9 Buchst. a) und b) der Taxonomieverordnung. Und zum anderen Vorgaben wie die Berücksichtigung dieser Umweltziele in regelmäßigen Berichten für Produkte nach Art. 8 und Art. 9 der SFDR erfolgen soll.
Dies betrifft vor allem Finanzmarktteilnehmer, die mit einem Finanzprodukt entweder ökologische oder soziale Merkmale bewerben, oder die mit ihrem Finanzprodukt eine nachhaltige Investition anstreben. Dies kann beispielsweise ein von einer OGAW- oder AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteter Fonds sein (sog. „Art. 8 Fonds“/ „Art. 9 Fonds“ oder auch „Impact Fonds“), so dass die RTS einen großen Einfluss auf die Einordnung bestehender und die Strukturierung neuer Produkte haben werden.
Hinsichtlich des Anwendungszeitpunkts der RTS gehen die ESAs derzeit von einer Anwendung ab dem 01.07.2022 aus, also 6 Monate später als ursprünglich angedacht.
Zum Final Report im Detail: